- Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 20 Euro.
- Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50 Euro.
- Der Beitrag ist jeweils zum 01. März eines Jahres fällig.
- Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilig für die restlichen Monate zu zahlen.
- In begründeten Härtefällen kann der Vorstand Beiträge ganz oder teilweise erlassen.
Beitragsordnung von SLC6A1 Deutschland e.V.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 30. September 2025. Die Beitragsordnung ist nach § 4 Absatz 3 der Satzung nicht Bestandteil der Satzung.