Beitragsordnung

Beitragsordnung von SLC6A1 Deutschland e.V.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 30. September 2025. Die Beitragsordnung ist nach § 4 Absatz 3 der Satzung nicht Bestandteil der Satzung.

  1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 20 Euro.
  2. Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50 Euro.
  3. Der Beitrag ist jeweils zum 01. März eines Jahres fällig.
  4. Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilig für die restlichen Monate zu zahlen.
  5. In begründeten Härtefällen kann der Vorstand Beiträge ganz oder teilweise erlassen.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 30.09.2025.